Wurzelbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, Endodontologie
Praxisschwerpunkt ZÄK Nordrhein
Was ist das?
Das bedeutet soviel wie Wurzelkanalbehandlung und kann eine Option sein, bei einem entzündeten oder schmerzenden Zahn, diesen zu erhalten.
Kostet das etwas?
Ein bedeutsamer Anteil wird meist von der gesetzlichen Krankenversicherung zum Erhalt Ihres Zahnes übernommen – allerdings nicht die Einmal-Titanfeilen, die Ultraschallspülung zur Desinfektion, die Längenmessung ohne Röntgenstrahlung oder die Behandlung unter dem Mikroskop. Bei einer privaten Krankenversicherung sind alle Leistungen in der GOZ abgebildet und werden somit (fast) immer übernommen. Ausgenommen Steigerungssätze über den 3,5-fachen Satz.
Worauf kommt es an?
Auf die ausreichende Desinfektion aller Wurzelkanäle und den anschließenden dichten Verschluss, damit eine Reinfektion der inneren Bereiche nicht mehr stattfinden kann. Im Röntgenbild lässt sich dann die Wurzelfüllung gut erkennen; sie sticht weiß hervor, muss bis zur Wurzelspitze reichen und sollte keine Lufteinschlüsse aufweisen. Außerdem müssen alle Hohlräume behandelt werden – und nicht nur 3 von 4 Wurzelkanälen. Da wir spezialisiert sind auf diese Art der Behandlung mit eingetragenem Schwerpunkt, konnten wir viele Zähne auf diese Art erhalten.
Fertig?
Nach einer Wurzelbehandlung sollte (fast) immer eine Überkronung im Anschluss erfolgen, um den Zahn vor Frakturen und einer Reinfektion der Kanäle zu schützen.
Was ist eine Revision?
Wenn eine Wurzelkanalbehandlung sich entzündet hat, sollte man nicht vorschnell die Wurzelspitzen kappen lassen – die Entzündung kommt von einer bakteriellen Infektion des Zahninneren; und wenn die
Wurzelspitzen chirurgisch entfernt werden, ändert das natürlich nichts an den Bakterien in den Kanälen – die sind dann immer noch da! Also wäre es gewinnbringender die alte Wurzelfüllung zu entfernen und es,
nach Reinigung und Desinfektion, neu zu versuchen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch für einen Termin unter 02842 71 01 11.